BEIM ALTEN IST DER OFEN AUS?

Finden wir es heraus! Hier gibt’s noch einmal alle Fakten und wir klären die Frage, ob Sie von einem möglichen Tausch Ihres Kamins oder Kaminofens betroffen sind.

KAMINOFENVERBOT 2024 – WORUM ES WIRKLICH GEHT.

Es gibt defacto kein Kaminofenverbot. Es gibt eine Regelung in der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die aktuell Kaminöfen betrifft, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut und in Betrieb genommen wurden. Überschreiten diese die Grenzwerte bei Staub von 0,15 g/m3 Abgasluftvolumen sowie bei Kohlenmonoxid 4 g/m3 Abgasluftvolumen, ist ein Nachrüsten oder Austausch bis Ende 2024 notwendig.

Bei einem Austausch können wir Ihnen Kamine und Kaminöfen von Nordpeis nur wärmstens empfehlen. Mit zeitlosen Designs im nordischen Stil finden Sie mit Sicherheit den, der in Ihre Räume passt. Und selbstverständlich werden die Grenzwerte problemlos eingehalten. Für kuschelige Stunden rechtzeitig zur kalten Jahreszeit.

BEVOR DER KOPF RAUCHT.

„Muss ich meinen Kamin oder Kaminofen nun tauschen?“ – dieser Frage gehen wir jetzt auf den Grund. Wie bereits beschrieben, gibt es dafür drei wesentliche Faktoren: Einbau- bzw. Inbetriebnahmedatum, Grenzwerte bei Staub und Kohlenmonoxid.

Alle Informationen finden Sie in der Verordnung unter https://www.bmuv.de

Sie sind sich nicht ganz sicher, wie sie vorgehen sollen? Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt da durch. Beantworten Sie für sich die folgenden Fragen – das Ergebnis bringt Sie einer Entscheidung näher.

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